Versorgungslücken von Beamten schließen: Die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel

  • erhebliche Versorgungslücke vor allem bei Dienstunfähigkeit junger Beamter

  • Dienstherr entscheidet über Dienstunfähigkeit

  • Dienstunfähigkeitsklausel passt BU-Versicherungen für Beamte an das Beamtenrecht an

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Das Wichtigste in Kürze

  • Dienstunfähige Beamte und Beamtenanwärter haben in den ersten fünf Jahren in der Regel keinen Anspruch auf Ruhegehalt.
  • Auch nach fünf Jahren sind die Bezüge bei Dienstunfähigkeit zunächst gering. Erst nach vierzig Dienstjahren wird die volle Höhe von 71,75 % erreicht.
  • Beamte haben ein nicht zu unterschätzendes Risiko einer Dienstunfähigkeit. Sitzende Tätigkeit mit mangelnder Bewegung und psychische Belastungen sind die Hauptursachen.
  • Eine gewöhnliche Berufsunfähigkeitsversicherung passt für Beamte nicht, weil sich die Definitionen von Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit unterscheiden. Eine Dienstunfähigkeitsklausel beseitigt das Problem.
  • Angestellte im öffentlichen Dienst sollten sich ebenfalls privat gegen Berufsunfähigkeit absichern, weil gesetzliche Rentenversicherung und Versorgungsanstalt nur eingeschränkten Schutz bieten.

Inhalt

So viel bekommen dienstunfähige Beamte wirklich

Arbeitnehmer in der privaten Wirtschaft blicken oft mit einem gewissen Neid auf Beamte: Sie erhalten Beihilfe und können sich privat krankenversichern, sie zahlen nicht in die Rentenkasse ein und sind trotzdem optimal versorgt. Aber stimmt das wirklich? Wer selbst Beamter ist, weiß hoffentlich, dass seine Versorgung für den Fall einer Dienstunfähigkeit keinesfalls das Niveau erreicht, das er im aktiven Dienst erzielt.

Anwärter und Beamte auf Probe ohne Schutz

Ein Ruhestandsgehalt gibt es grundsätzlich erst nach fünf ruhegehaltsfähigen Dienstjahren. Ausnahmen gelten lediglich für Dienstunfälle. Junge Beamte sind also nicht bessergestellt als Arbeitnehmer, wenn es um eine Erwerbsminderungsrente geht. Auch in der gesetzlichen Rentenversicherung wird eine Wartezeit von fünf Jahren vorausgesetzt. Deshalb sollten zum Beispiel Referendare und frisch gebackene Lehrer unbedingt eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer abschließen. Damit sind sie versorgt, wenn sie schon nach kurzer Tätigkeit aus dem Schuldienst ausscheiden müssen. Analog gilt das natürlich auch für alle anderen Gruppen von Beamten.

Höchstes Ruhegehalt erst nach vierzig Jahren

Aber auch wenn die ersten fünf Jahre gesund überstanden sind, bessert sich die Versorgung nur langsam. Vor dem zwanzigsten Dienstjahr gibt es nur 35 % der Besoldung aktiver Beamter. Das Maximum beträgt 71,75 % und wird nach vierzig ruhegehaltsfähigen Dienstjahren erreicht – in der Regel also erst kurz vor der ohnehin anstehenden Pensionierung.

Übersicht der Dienstunfähigkeitsbezüge als Beamter

Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte - Dienstunfähigkeitsbezüge als Beamter in Prozent

Unfreiwillig in den Ruhestand

Bei solchen Aussichten wird deutlich, dass Beamte keineswegs aus eigenem Antrieb eine Dienstunfähigkeit anstreben, um sich dann mit üppigen Bezügen ein schönes Leben zu machen. Das Vorurteil hält sich hartnäckig, die Realität sieht aber anders aus. Oft geht die Feststellung der Dienstunfähigkeit vom Dienstherrn aus. Grundlage ist das Beamtenstatusgesetz (§ 26 BeamtStG):

Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) sind. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass innerhalb einer Frist, deren Bestimmung dem Landesrecht vorbehalten bleibt, die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist.

Das Gesetz spricht von voller Wiederherstellung der Dienstfähigkeit. Damit ist eine Versetzung in den Ruhestand zum Beispiel auch bei 80 % Dienstfähigkeit möglich – ein Problem, das bei der Vertragsgestaltung in der Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte eine wichtige Rolle spielt. Klagen der Beamten gegen das Zurruhesetzungsverfahren bleiben oft erfolglos.

Vielfältige Ursachen für Dienstunfähigkeit

Insgesamt werden in Deutschland etwa 25 % der Erwerbstätigen – abhängig Beschäftigte und Selbstständige – zumindest zeitweise berufsunfähig. Bei Beamten spricht man nicht von Berufsunfähigkeit, sondern von Dienstunfähigkeit. Die Quote der dienstunfähigen Beamten liegt zwar nur etwa halb so hoch, ist aber in den letzten Jahren rasant gestiegen. Wegen Rückenproblemen bei sitzender Büroarbeit, aber auch aufgrund psychischer Ursachen, ist im Schnitt mit 54 Jahren bereits Schluss mit dem aktiven Dienst. Ärzte bestätigen, dass Beamte nach langjähriger Tätigkeit in vielerlei Hinsicht ausgebrannt sind. Das betrifft nicht nur Lehrer, nicht nur Polizeibeamte oder Feuerwehrleute, die immer wieder schreckliches Leid hautnah mitansehen müssen. Auch im Umgang mit Menschen in Not – Geflüchteten oder Arbeitssuchenden zum Beispiel – sind Beamte mit Einzelschicksalen konfrontiert, denen sie durch die Arbeitsverdichtung gar nicht gerecht werden können.

Die normale Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Beamte ungeeignet

Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich die Versorgungslücke zwischen der aktuellen Besoldung und den Ruhestandsbezügen von Beamten schließen. Die versicherte Rente kann der jeweiligen Differenz flexibel angepasst werden. Allerdings bleibt ein großes Problem: Eine gewöhnliche BU-Versicherung definiert auch für Beamte Berufsunfähigkeit ab einem Prozentsatz von 50 % für einen vereinbarten Prognosezeitraum, zum Beispiel sechs Monate. Maßstab sind dabei meist die noch zumutbaren Arbeitsstunden. Das passt aber nicht zu der oben zitierten Regelung im BeamtStG.

Die Dienstunfähigkeitsklausel

Dienstunfähig, aber nicht berufsunfähig nach den Versicherungsbedingungen – das kann bei einer gewöhnlichen BU-Versicherung leicht passieren. Für Beamte ist deshalb eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll, die dem besonderen Status und den Entscheidungsmöglichkeiten des Dienstherrn Rechnung trägt. Das geschieht durch Vereinbarung einer Dienstunfähigkeitsklausel. So wird aus einer normalen BU eine spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte. Die Klausel regelt, dass die Entscheidung des Dienstherrn über die Dienstfähigkeit auch für die Versicherung bindend ist. Damit ist sichergestellt, dass die Berufsunfähigkeitsrente genau dann gezahlt wird, wenn auch Dienstunfähigkeit vorliegt.

Endalter für besondere Gruppen von Beamten

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte läuft üblicherweise bis zum regulären Pensionsalter. Hier unterscheidet sie sich nicht von Versicherungen für Mitarbeiter in der Privatwirtschaft. Allerdings gilt das bei einigen Versicherern nicht für Beamte mit besonders herausfordernder körperlicher Arbeit oder großen psychischen Belastungen. So endet die Versicherung bei Polizisten, Feuerwehrbeamten und den Beamten in der Versorgung gleichgestellten Soldaten oft vorzeitig. Beim Vergleich verschiedener Angebote sollten Sie auf das versicherbare Endalter achten, wenn sie zu diesem Personenkreis gehören.

Tipps für Angestellte im öffentlichen Dienst

Angestellte im öffentlichen Dienst genießen zwar nicht die Vorteile der Beamtenpensionen. Sie haben aber über die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung hinaus in der Regel Ansprüche auf eine Rente der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), ähnlich wie bei Ärzten und anderen Angehörigen freier Berufe. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung mit Rente ist dennoch empfehlenswert. Die VBL bietet nämlich wie die gesetzliche Rentenversicherung nur Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung – ohne Bezug zum tatsächlich ausgeübten Beruf. Eine Absicherung des derzeitigen Einkommens und der sozialen Stellung ist nur mit einer privaten BU-Versicherung möglich.

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